Instrumentalmusik
Instrumentalmusik ist Musik, die im Gegensatz zur Vokalmusik hauptsächlich mit Musikinstrumenten ausgeführt wird.
Klassische Instrumentalmusik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Historische Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Musik ohne Gesang wurde und wird oft gering geschätzt und ist zu allen Zeiten häufig Tanzmusik. In der klassischen Musik existiert im Unterschied dazu eine Instrumentalmusik, die nicht der Sprache oder der Körperbewegung untergeordnet ist. Eine solche Musik gibt es erklärtermaßen seit dem 19. Jahrhundert (siehe folgenden Abschnitt). Musikforscher haben versucht, ihren Ursprung deutlich früher anzusetzen. Ludwig Finscher etwa beschränkt seinen Artikel Instrumentalmusik im Musiklexikon Die Musik in Geschichte und Gegenwart auf das 13.–16. Jahrhundert.[1]
Vokalmusik dominierte die Musik bis zur Barockmusik des ausgehenden 16. Jahrhunderts. Zwischen 1480 und 1580 löste sich allmählich der Instrumentalsatz vom Vokalsatz.[2] Eine der Vokalmusik ebenbürtige Instrumentalmusik entstand in Venedig mit den Canzonen und Sonaten von Giovanni Gabrieli. Die entscheidende Wende in der Entstehung einer eigenständigen Instrumentalmusik erfolgte in der Canzone ab 1597. Seitdem kennzeichnete die Instrumentalmusik[3]
- eine weitgehende Trennung zwischen Vokal- und Instrumentalteil,
- die Ausbildung einer idiomatischen Schreibweise unter Berücksichtigung instrumentenspezifischer Technik,
- die Verwendung der Klangfarbe als konstituierendes Element und
- die Ausprägung der Generalbasspraxis.
Der Begriff Concerto wird neben gemischt vokal-instrumentaler Musik ab etwa 1607 auch auf reine Instrumentalmusik angewandt. Instrumentalmusik befreite sich zunehmend vom Verdacht, leeres und nichtssagendes Geräusch zu sein, weil sie selbst als Sprache angesehen wurde.
Instrumentalmusik gab es in zwei Gattungen, nämlich selbständige Instrumentalsätze (Sonata und Canzona da sonar) und Instrumentalstücke mit nachfolgenden Vokalsätzen (Intrada, Symphonia, Ritornello). Im ausgehenden 16. Jahrhundert konnte sich die Instrumentalmusik von der Vokalmusik emanzipieren. Diese Emanzipation vollzog sich in Deutschland wesentlich später als in Italien.
Auch in Deutschland trug die Orgelmusik zum Vordringen der Instrumentalmusik bei. Das Instrumentalkonzert (Concerto grosso) wie die Brandenburgischen Konzerte von Bach (März 1721) war eine der wesentlichen Ausdrucksformen. Die Präludien und Fugen von Bach tendierten bereits zur Loslösung der Harmonik vom polyphonen Zusammenklang der Einzelstimmen. Die eigenständige Instrumentalmusik bewirkte ein Zurücktreten der Rohrblasinstrumente bei gleichzeitiger Betonung von Instrumenten mit modulationsfähigem, dynamischem und affektbetontem Klang sowie das Vordringen der Violinfamilie.[3] Vor allem Beethovens Werk bot Anlass zur Diskussion darüber, ob seine Instrumentalmusik die Vokalmusik überwunden habe.[4]
Ouvertüren stellen typische Instrumentalteile dar, die den folgenden Opern allerdings noch untergeordnet waren. Die Symphonie der Wiener Klassik bildet gewissermaßen den Gipfel der europäischen Orchestermusik und bleibt als historistische Gattung bis ins 20. Jahrhundert bestehen.
Ästhetische Schriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Laufe des 18. Jahrhunderts ergaben sich musikästhetische Diskussionen über die Bedeutung der Vokal- und der Instrumentalmusik. Französische (Jean-Baptiste Dubos) und deutsche (Johann Mattheson) Musikschriftsteller erklärten, dass neben der Vokalmusik auch die symphonische Instrumentalmusik beim Zuhörer bestimmte Affekte erregen könne.[5] Die Auffassung, dass Vokalmusik den Vorrang über Instrumentalmusik besitze, blieb aber lange noch bestehen. In seinem Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen (1752) weist Johann Joachim Quantz der Vokalmusik einen höheren Stellenwert zu:
„Die Singmusik hat gewisse Vortheile, deren die Instrumentalmusik entbehren muß. Bey jener gereichen die Worte, und die Menschenstimme, den Componisten, sowohl in Ansehung der Erfindung, als der Ausnahme zum größten Vortheile.“[6]
Die Instrumentalmusik drückte 1786 für den Lexikografen Johann Christoph Adelung „die von dem Komponisten zur Erregung angenehmer Empfindungen verbundenen Töne durch die unartikulierten Töne der Instrumente aus“.[7] Für ihn wird Musik durch „gedoppelte Art“ ausgeführt, nämlich durch Gesang oder durch Instrumente, woraus die Vokal- und Instrumentalmusik entsprängen.[7] Er war der Auffassung, dass unmusikalische Hörer bei Gesang noch zuhören, während sie Instrumentalmusik – wenn nicht unerträglich – doch höchst langweilig empfänden. Wilhelm Traugott Krug definierte sie 1827 als „einfache Tonkunst, welche mittels gewisser Tonwerkzeuge („instrumenta musices“) ausgeübt wird, weil man dabei nur unartikulierte Töne oder bloße Klänge vernimmt.“[8] Für ihn war Vokalmusik die „höhere Tonkunst“. Der Philologe Ferdinand Gotthelf Hand schrieb noch 1841: „Vokalmusik wird leichter und mithin allgemeiner verstanden als Instrumentalmusik, welche eine musikalische Abstraktion voraussetzt.“[9] Das Instrument trete an die Stelle der menschlichen Stimme, deren Verwendung von der Natur bedingt werde.[10]
Die literarische Romantik wertete die Instrumentalmusik auf, weil sie die Unabhängigkeit von Gesangstexten als Freiheit verstand.