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Patenschaft

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Als Patenschaft wird die freiwillige Übernahme einer Fürsorgepflicht bezeichnet. Eine Patenschaft unterscheidet sich von einer Partnerschaft (z. B. Gemeindepartnerschaft) darin, dass die beiden Teilnehmer nicht gleiche Rechte und Pflichten besitzen, sondern eine einseitige Fürsorgeaufgabe wahrgenommen wird.

Rechtliche und sprachliche Patenschaftsformen

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Verschiedene Beispiele

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Der Begriff leitet sich ursprünglich vom christlichen Taufpatenamt her, das besonders in früheren Jahrhunderten eine sehr wichtige soziale Rolle besaß und vielerorts noch heute innehat. Der Begriff Patenschaft hat heute eine sehr vielseitige Bedeutung erlangt. Im kommerziellen Bereich gibt es Patenschaften, bei denen ein Kunde eine Vergütung erhält, wenn er einen Bekannten dazu überredet, beispielsweise ein Zeitungsabonnement zu bestellen oder einen Telefonvertrag abzuschließen.

Im kulturellen und politischen Bereich gibt es Städtepartnerschaften und Namenspatenschaften. Im Umweltbereich gibt es finanzielle Patenschaften für neu gepflanzte Bäume oder für Tiere, die vom Aussterben bedroht sind. Besonders vielseitig sind die Formen im humanitären Bereich. Sie gruppieren sich um zwei verschiedene Konzepte:

  1. die internationale Patenschaft, wobei eine oder mehrere Personen aus der ersten Welt eine oder mehrere Personen aus ärmeren Ländern vornehmlich finanziell unterstützen;
  2. die örtliche Patenschaft, bei der ein(e) ehrenamtliche(r) Patin oder Pate eine bedürftige Person aus der weiteren Nachbarschaft regelmäßig durch einige Stunden Zuwendung unterstützt. Im Folgenden werden Beispiele aus den oben genannten Bereichen genannt.

Für eine Stiftung oder ein Projekt im weitesten Sinne können Menschen oder juristische Personen eine Patenschaft übernehmen. Viele Kinderhilfswerke bieten Menschen aus reichen Nationen (Geberländer) die Möglichkeit an, Patenschaften für Kinder aus armen Regionen (Programmländer) zu übernehmen. Die Patenschaftsbeiträge finanzieren dabei Projekte, mit denen die Lebensumstände der Kinder, deren Familien und der ganzen Gemeinde dauerhaft verbessert werden sollen. Kritiker sehen darin ein „paternalistisches“ Verhältnis zwischen Gebern und Nehmern und bevorzugen eine gleichberechtigte Partnerschaft.

Ebenso können Gebietskörperschaften wie Landkreise, Städte und Gemeinden Patenschaften für andere Gebietskörperschaften übernehmen. Häufig handelt es sich dann um Gedächtnispatenschaften. Dies ist in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg häufig geschehen, als westdeutsche Städte, Landkreise und Bundesländer nach der Vertreibung und folgender Übersiedlung diese für Bewohner aus der ehemaligen DDR, dem Sudetenland oder den damaligen deutschen Ostgebieten übernommen haben. Manche Städte und Gemeinden legen hier die Betonung auf Patenschaft für die in ihrem neuen Wohnort lebenden Bewohner bzw. deren dortigen Kultureinrichtungen, andere auf eine Patenschaft mit der Herkunftsregion bzw. -gemeinde. Letztere Art der Patenschaft beruhte, zumindest zum Zeitpunkt der Patenschaftserklärung (Kalter Krieg), praktisch durchweg offiziell auf Einseitigkeit. Es gibt auch Patenschaften von westdeutschen Gemeinden mit Kirchengemeinden der genannten Gebiete. Einzelne Patenschaftserklärungen wurden später wieder rückgängig gemacht (1989 die Patenschaft des Wetteraukreises in Hessen über den Heimatkreis Tepl-Petschau), aus anderen Patenschaften wurden seit Ende des Kalten Krieges (gewöhnliche) Städtepartnerschaften.

Nach dem verheerenden Seebeben im Indischen Ozean 2004 übernahmen einige Städte ebenfalls Patenschaften für Gemeinden in den betroffenen Regionen.

Mehrere deutsche Städte haben eine Patenschaft über eine Kaserne der Bundeswehr oder ein Schiff der Bundesmarine übernommen. Ähnlich ist es bei der Deutschen Bahn – Hinweise zum Verfahrensablauf und eine Zusammenstellung stehen in der Liste benannter IC/ICE-Fahrzeuge und bei der Lufthansa.

Tierpatenschaften werden in der Regel von Tierschutzorganisationen oder Zoos vermittelt. Möglich sind Patenschaften für ein geschütztes Wildtier, für ein Heimtier oder eine sog. Flugpatenschaft. Während erstere beiden klassischen Patenschaften mit einer Verpflichtung und in der Regel mit einer finanziellen Zuwendung (z. B. für Tierarzt, Futter, Medikamente) verbunden sind, stellt die Flugpatenschaft lediglich eine kostengünstige Beförderungsmöglichkeit für ein Tier dar. Die Tätigkeit als Pflegestelle beinhaltet die ehrenamtliche Betreuung eines Tieres aus dem Tierschutz in der eigenen Wohnung.

Mit dem Übernehmen von Baumpatenschaften kann das Pflanzen und die Pflege von Bäumen bzw. der Schutz von existierenden Bäumen finanziell unterstützt werden (vgl. hier). Dabei gibt es verschiedene Konzepte, die von einer einmaligen Zahlung über einen monatlichen Beitrag bis hin zu einer Investition reichen. Anbieter dieser Baumpatenschaften sind beispielsweise Bauminvest, Forest Finance, Plantaciones Edelman, Nahow und Global Nature Fund. Durch das Konzept der Baumpatenschaft soll speziell im Regenwald ein Mittel entstehen, um den durch den hohen Ressourcenverbrauch in Industrienationen mitverursachten Schwund von Flora und Fauna nach dem Verursacherprinzip zu mindern.

Unter Patenschaften neuerer Art treten Ausbildungspatenschaften oder allgemeiner Patenschaften zur Berufsorientierung hervor. In einem Modellversuch des Landes Niedersachsen (an der BBS am Pottgraben in Osnabrück) werden Schüler und Schülerinnen allgemeinbildender Schulen in den Abschlussklassen (in den Gymnasien Klasse 10) in den Betriebspraktika von Auszubildenden sowohl im Aufenthalt in der Berufsschule als auch in den Betrieben betreut. Ohne Altersbarriere gewähren die Betreuungen verbesserte Informationschancen auf die direkten Interessen der Schüler gerichtet. Den Paten steht gleichzeitig eine Chance offen, die Kenntnisse zu vertiefen, zu erweitern und den Schülern in sprachlich zielgerichteter Form die Möglichkeiten des Übergangs von der Schule in die Ausbildung darzustellen.[1]

Ehrenpatenschaften

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Der deutsche Bundespräsident übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sein. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des deutschen Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck.[2] Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden etwa 83.400 Ehrenpatenschaften übernommen (Stand 2025).[3]

Ähnliche Gepflogenheiten gab es schon zu Zeiten der preußischen Monarchie, der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus.[4]

In der DDR übernahm ab 1977 der Staatsratsvorsitzende bereits ab dem fünften Kind eine Ehrenpatenschaft.[5]

Namenspatenschaften

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Es ist im Allgemeinen üblich, jede mit Eigennamen behafteten Sache nach bereits existierenden Bezeichnungen zu benennen oder aus diesen abzuleiten. Diese bereits existierende Bezeichnung stellt den Namenspaten für den neuen Namen dar. Der Hauptanteil der Namenspatenschaften findet sich hierbei im privaten Bereich, beispielsweise bei Kinder-, Haustier- oder Firmennamen. Bei der Assoziation zwischen dem Paten und dem neuen Namen sind meist lediglich Grenzen durch die Phantasie des Namensgebers gesetzt, was eine entsprechende Charakterisierung der typischen Name-Pate-Beziehung, gerade im Privatsektor, erschwert. Vor allem bei öffentlichen Eigennamen, also Bergen, Tälern, Straßen, Plätzen, Schulen, Sternen, Hoch- bzw. Tiefdruckgebieten, Arten, Planeten usw., spielen Paten in Form geschichtlicher Ereignisse, geographischer Orte, Personen der Zeitgeschichte, bestimmter Benennungsregelwerke bis hin zu speziellen Codes eine große Rolle. Wer oder was für einen Namen Pate steht ist meist jedoch nicht an feste Regeln geknüpft und kann in der Regel von den für die Namensgebung verantwortlichen Behörden, Ämtern, wissenschaftlichen Institutionen oder sonstigen Einrichtungen recht frei gewählt werden. In vielen Fällen ist auch der Entdecker der zu bezeichnenden Entdeckung der zur Namensgebung Berechtigte. Er bzw. es kann dieses Recht jedoch auch abtreten.

Es ist auch möglich, derartige Namenspatenschaften an Privatpersonen zu veräußern, diesen also gegen Zahlung eines bestimmten Betrages das Namensgebungsrecht für einen öffentlichen Eigennamen vollständig oder geknüpft an bestimmte Bedingungen zuzusprechen. Anstatt aufwendiger und teurer Namengebungskommissionen können auf diese Weise sogar Gelder eingenommen werden und in den meisten Fällen werden diese auch für gemeinnützige Zwecke verwandt bzw. im Sinne der für die Namensvergabe zuständigen meist öffentlichen Institution eingesetzt, was oft ebenso der Gemeinnützigkeit entspricht. Da Namenspatenschaften gerade im Übergangsbereich zwischen öffentlichen und privaten Eigennamen kaum reglementierte Dienstleistungen darstellen, sollte man sich über den Träger und dessen Seriosität bzw. die Anerkennung des Rechtes auf Namensgebung durch eine bestimmte Organisation immer vergewissern. Ein bekanntes Beispiel für diese Art Patenschaft sind die nach Firmen benannten Sportstadien. Manche naturwissenschaftliche Sammlung ermöglicht auch Privatpersonen, gegen Zahlung einer Spende ein Objekt, z. B. eine Tier- oder Pflanzenart, nach sich zu benennen.

Internationale Spender-Kinderpatenschaften

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Verschiedene Non-Profit-Organisationen und Hilfswerke in den Industrieländern werben um Spendengelder, indem sie Patenschaften für Kinder im Ausland vermitteln. Die Paten überweisen hierbei jährlich Beträge von ca. 30–400 Euro (zum Teil auch mehr), mit denen ein einzelnes Kind – teilweise auch dessen Familie oder die Dorfgemeinschaft – unterstützt wird, Nahrung, Schulbildung, Gesundheitsversorgung etc. erhält. Diese Förderung verläuft im Prinzip über mehrere Jahre. In der Regel wird ein (schriftlicher) Kontakt zwischen Pate und Kind hergestellt; über die Entwicklung des Kindes wird bei einigen Hilfswerken regelmäßig informiert. Bei einigen der Organisationen ist auch ein Besuch des Patenkindes vor Ort möglich. Damit erhalten Hilfsprojekte eine persönliche Komponente. Deshalb und wegen der jahrelangen Bindung handelt es sich um eine besonders effektive Form des Spendensammelns.

Das schnelle Wachstum vieler Organisationen für Kinderpatenschaften hat auf dem deutschen Spendenmarkt einen