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Schauspielschule

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Eine Schauspielschule dient der Ausbildung von Berufsschauspielern.

Ausbildungsarten

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Man unterscheidet drei Arten von Schauspielschulen:

  • Staatliche Schauspielschulen (Kunsthochschulen / Fachakademien oder Berufsfachschulen in öffentlicher Trägerschaft)
  • Privatrechtliche Schauspielschulen (als (höhere) Berufsfachschule bzw. Fachakademie staatlich anerkannte beziehungsweise staatlich genehmigte Ausbildungsstätten in privater Trägerschaft)
  • Privatunterricht

Ausbildungsstätten in öffentlicher Trägerschaft

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Dazu zählen in erster Linie die staatlichen Hochschulen bzw. Fachakademien im deutschen Sprachraum, die den Studiengang Schauspiel anbieten.

Davon gibt es in Deutschland zwölf, in Österreich drei und in der Schweiz zwei. Außerdem gibt es außerhalb des Hochschulbereichs zwei weitere öffentlich finanzierte Ausbildungsstätten: Die Fachakademie Otto-Falckenberg-Schule in München, die von der Stadt München getragen wird, und die Berufsfachschule Theaterakademie Vorpommern in Zinnowitz der Vorpommerschen Landesbühne. In Österreich wurden vor wenigen Jahren zusätzlich zu den bestehenden Hochschulen zwei Konservatorien in Wien und Linz in den Rang von Privatuniversitäten erhoben. Sie werden von den jeweiligen Städten beziehungsweise vom Bundesland Oberösterreich getragen. Dazu kommt das Kärntner Landeskonservatorium als staatlich anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung. Weiterhin bietet die Universität im rumänischen Timișoara eine deutschsprachige Schauspielausbildung an.

Die Ausbildungskosten der öffentlichen Ausbildungsstätten betragen je nach Ausbildungsstätte zwischen 100 und 500 Euro pro Semester. Eine Besonderheit stellt die Theaterakademie Vorpommern dar, die keine Ausbildungskosten erhebt, sondern ihren Studenten eine Ausbildungsvergütung zahlt (Stand Sommer 2006).

An allen öffentlichen Ausbildungsstätten müssen sich die Bewerber einem meist mehrteiligen Aufnahmetest unterziehen, der eine künstlerische Grundfähigkeit sicherstellen soll. Ferner wird dadurch der Bewerberstrom kanalisiert. Es gibt zwar keine genauen Zahlen, jährlich stehen jedoch bis zu 5.000 Bewerbern etwa 300 Ausbildungsplätze gegenüber.

Die „Ständige Konferenz Schauspielausbildung“ (SKS) ist die Arbeitsgemeinschaft dieser deutschsprachigen, staatlichen oder städtischen Ausbildungsinstitute für Berufsschauspieler. Sie dient der Koordination der Aufgaben, die diesen Ausbildungsstätten übertragen sind, und fördert die Erörterung inhaltlicher und organisatorischer Fragen der Schauspielausbildung, soweit sie von überregionaler Bedeutung sind.[1]

Staatlich anerkannte bzw. genehmigte private Schauspielschulen

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Private Schauspielschulen sind in der Regel als Berufsfachschule oder als Fachakademie anerkannt und stellen die Masse der Schauspielschulen dar. Die staatliche Anerkennung bzw. Genehmigung einer Schauspielschule ist an die Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes gebunden.

Für den Schauspielschüler hat die staatliche Zertifizierung den Vorteil einer anerkannten Berufsausbildung. Dies wiederum ist Voraussetzung für einen Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung (BAföG). Die Ausbildung an einer privaten Schauspielschule kostet jährlich bis zu 7000 Euro. Dennoch sind die Anzahl der Unterrichtsstunden und die Intensität der Betreuung (Gruppen-/Einzelunterrichte) an staatlichen Ausbildungsstätten oftmals deutlich höher.

2010 haben sich erste private Schauspielschulen zu einem Verband der privaten deutschsprachigen Schauspielschulen (VdpS e. V.) zusammengeschlossen, um einheitliche Ausbildungsstandards für die Schauspielausbildung an privaten Schauspielschulen festzuschreiben. Aufgenommen werden nur Mitgliedsschulen, die sich verpflichten, Mindeststandards einzuhalten. Außerdem führt der Verband eine sogenannte Siegelprüfung für Absolventen vor einer unabhängigen Kommission aus Fachleuten durch. Der Verband setzt sich für mehr Transparenz und Qualität privater Schauspielausbildung ein.

Viele staatlich geförderte Theater halten sich zurück, Absolventen privater Schauspielschulen zu akzeptieren. Dennoch kann auch die Ausbildung an einer anerkannten privaten Schauspielschule bei gleicher persönlicher Eignung und Einsatzbereitschaft die Möglichkeit einer fundierten Ausbildung und in weiterer Folge eines erfolgreichen Berufsweges eröffnen. Beispiele aus Deutschland sind Andrea Sawatzki, Til Schweiger, Katja Flint, Wotan Wilke Möhring, Hannah Herzsprung, Thomas Kretschmann, Kai Wiesinger, Anna Loos, Julia Bremermann, Irene Clarin, Veronica Ferres, Christine Neubauer, Heiner Lauterbach, Diane Kruger, Dominic Raacke, Bettina Zimmermann, Benno Fürmann, Daniel Brühl, Gesine Cukrowski, Fred Düren, Günter Pfitzmann, Joachim Kemmer, Nicolette Krebitz, Mariella Ahrens, aus Österreich Ulrike Beimpold, Nina Blum, Karlheinz Böhm, Katharina Böhm, Konstanze Breitebner, Ulli Fessl, Georg Friedrich, Regina Fritsch, Karlheinz Hackl, Ludwig Hirsch, Elfriede Irrall, Peter Lodynski, Sylvia Lukan, Erni Mangold, Peter Matic, Adele Neuhauser, Manuel Rubey, Dolores Schmidinger, Herwig Seeböck, Werner Sobotka, Kurt Sowinetz, Krista Stadler, Oskar Werner, Barbara Wussow und Alexander Wussow.

Darüber hinaus existiert noch die Möglichkeit des privaten Schauspielunterrichts in Form von Unterrichtsstunden, die von einem einzelnen Dozenten angeboten werden.

Situation in einzelnen Ländern

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Die Schauspielausbildung an staatlichen und städtischen Hochschuleinrichtungen gilt als „künstlerisches Studium“ und dauert in der Regel 8 Semester. Wie in anderen Studiengängen auch, wird an den meisten Hochschulen der bisherige Diplomabschluss (konkret: der akademische Grad „Dipl.-Schau.“)[2] sukzessiv durch Bachelor- und Masterabschlüsse („BA“/„MA“) ersetzt.

Die Ausbildungszeit an privaten Schauspielschulen dauert drei bis vier Jahre und sollte mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden. Das an diesen Schauspielschulen außerhalb des Hochschulbereichs verliehene „Diplom“ entspricht nicht einem Hochschul- bzw. akademischen Grad.

Die Bühnenreifeprüfung, die man vor der Paritätischen Kommission (Deutscher Bühnenverein und Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger – GDBA) ablegen konnte, wurde 1991 abgeschafft.

Eine Vermittlungsmöglichkeit in Theaterengagements bietet die Künstlervermittlung der ZAV (ehemals Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung ZBF) an, die mit ihren sechs Standorten ein Teil der Bundesagentur für Arbeit ist. Bei Nachweis einer einschlägigen schulischen Berufsausbildung (mindestens 3 Jahre an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schauspielschule) können sich Interessenten, die sich nicht über die alljährlich stattfindenden sog. Intendantenvorsprechen der Hochschulen vorstellen konnten, einen Termin für ein Vorsprechen in der Schauspielabteilung der Künstlervermittlung geben lassen. Vom Verlauf dieses Vorsprechens, bei dem die Fachvermittler eine Einschätzung der Vermittelbarkeit in professionelle Theaterengagements vornehmen, hängt es ab, ob eine Aufnahme in die Vermittlungskartei der Künstlervermittlung für die Bereiche Bühne und Film/Fernsehen erfolgen kann. Entscheidend für das berufliche Fortkommen von Schauspielern in Deutschland ist ein hohes Maß an Initiative und Engagement.

Österreich

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