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Volksschule

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Volksschule bezeichnet in Österreich die Schulen, die Kinder der 1. Schulstufe (Vorschule[1] oder 1. Klasse) bis 4. Klasse besuchen. Grundschule wird sie in Deutschland genannt. In der Schweiz gibt es den elf Jahre dauernden obligatorischen und von den Kantonen angebotenen Schulunterricht auf den Ebenen der Primarstufe und Sekundarstufe I. Er beginnt ab dem vierten Altersjahr mit zwei Jahren Kindergarten.[2]

In Deutschland bezeichnete die Volksschule eine historische Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Volksschulabschluss erwarb. Je nach Bundesland gibt es seit den 1960er bis 1970er Jahren mit dem Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) nach neun Jahren eine vergleichbare Ausbildung. Sofern der Begriff Volksschule heute in Deutschland bundeslandspezifisch verwendet wird, beinhaltet er Grund- und Hauptschule in einer Schulanlage.

Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk und mit der Einführung einer Schulpflicht verbunden. Mit Volk war dabei die einfache Bevölkerung gegenüber den gehobenen Ständen oder Bevölkerungsklassen gemeint. Im Laufe der Zeit verschob sich die Bedeutung aber hin zu einer Mindestausbildung, die jeder eines Volkes haben muss.

Königliche Verordnung zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Preußen, 1717
Jobs als Schulmeister, Gemälde von Johann Peter Hasenclever, 1845: ironische Darstellung des Unterrichts in einer preußischen Dorfschule des 19. Jahrhunderts
Hessisches Volksschulgebäude aus den 1870er Jahren

Historische Grundlagen

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Die Volksschule beruht in ihrem historischen Ursprung auf der Pflicht zur Unterweisung künftiger Kleriker in den Grundlagen des christlichen Glaubens, wie sie 1215 auf dem Vierten Laterankonzil formuliert wurde. Die Umsetzung dieser Vorgabe erfolgte in Deutschland ganz unterschiedlich, besonders intensiv aber nach der Reformation. Die Reformatoren erließen während der Visitationen Kirchenordnungen, die die Einrichtung von Schulen vorsahen. Die katholischen Gebiete zogen bald nach. Im 17. Jahrhundert begannen auch die weltlichen Herrscher, sich für die Elementarbildung ihrer Untertanen zu interessieren. Eine wichtige Rolle spielten hierbei der Pietismus mit seinem Bildungsoptimismus sowie die Aufklärung. Besonders fortgeschrittene Volksschulen bestanden im Kurfürstentum Sachsen, während die nichtdeutschen Gebiete des Königreich Preußen nur wenige Schulen hatten. Der Begriff Volksschule kam um 1800 auf. Noch lange Zeit waren die Volksschulen Einrichtungen der Kirchengemeinden. Die Ablösung von der Kirche fand erst im 20. Jahrhundert ihren Abschluss.

In bildungshistorischen Darstellungen zu Deutschland beschränkt man sich meist auf eine Behandlung der Verhältnisse in Preußen, was die Darstellung jedoch verzerrt. Als ein wichtiger Förderer des Volksschulwesens in deutschen Ländern gilt der preußische König Friedrich Wilhelm I. 1717 erließ er das Edikt zur allgemeinen Schulpflicht. Er bestimmte, dass Kinder von fünf bis zwölf Jahren in die Schule gehen und erst entlassen werden sollten, wenn sie lesen und schreiben konnten. Ebenso musste der Katechismus auswendig gelernt werden.

Friedrich II. von Preußen reformierte das Schulwesen. Die Dauer der Schulzeit wurde im Königlich-Preußischen Generallandschulreglement vom 12. August 1763 auf acht Jahre festgelegt. Das Generallandschulreglement, das der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.

Schreib- und Leseschulen und die Rechenschulen des Spätmittelalters ebenso wie Küster- und Sonntagsschulen der Reformation bildeten die Vorstufe der Volksschule. Zum ersten Mal erwähnt wird der Begriff Volksschule 1779, sie wurde auch Elementarschule, Grundschule, Landschule, Dorfschule oder Armenschule genannt. Die Schulaufsicht unterstand zu dieser Zeit der Kirche. Sie wurde in der Person des Pfarrers als Schulinspektor wahrgenommen, konnte aber jederzeit von der Kirchenbehörde an sich gezogen werden (z. B. dem Konsistorium, Ordinariat).

19. Jahrhundert

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Die Volksschule wurde im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für alle eingeführt. Damit sollten die von den Rekrutierungsstellen des Militärs beklagten Gesundheitsmängel als Folge der Kinderarbeit beseitigt sowie die allgemeine Schulpflicht, die Alphabetisierung der Bevölkerung und die Nationalerziehung (Volksschulen als Teil der Nation) durchgesetzt werden. Die Finanzierung lag bei den Gemeinden, alten Stiftungen und dem Staat. Die Schulaufsicht war in den deutschen Ländern unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich spielten allerdings die Kirchen eine wesentliche Rolle. So war im Großherzogtum Hessen der Geistliche qua Amt Vorsitzender des Ortsschulvorstandes.

Die Bildungsziele wurden wegen der Kosten und eventuell erzeugter Unzufriedenheit begrenzt. Zum Beispiel sah die wöchentliche Stundentafel in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts so aus: 12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Religion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchenlieder. Die Lehrerausbildung erfolgte in neu gegründeten Lehrerseminaren (zwei Jahre) und für Anwärter ohne Abitur (das war die Regel) an vorgeschalteten Präparandenanstalten (meist drei Jahre), so dass man mit 19 oder 20 Jahren bereits Junglehrer sein konnte. Die Bezahlung der Lehrer war schlecht und führte zu großer Unzufriedenheit. Sie waren im Schulhaus untergebracht.

Die vom Schulrat des Kleinstaates Lübeck, Georg Hermann Schröder, eingeführte Reform des achtklassigen Systems wurde für alle Volksschulen Deutschlands vorbildlich.

20. Jahrhundert

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In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die öffentliche Volksschule häufig nach Konfession und Geschlecht getrennt. Es gab daneben gesonderte Vorschulen mit einer Grundausbildung als Vorbereitung für den Wechsel in mittlere und höhere Lehranstalten.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Schulwesen im Weimarer Schulkompromiss durch die